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Sie haben eine Immobilie in die engere Auswahl genommen, die nicht nur optisch attraktiv, sondern auch finanziell ein echtes Schnäppchen zu sein scheint? Dann sollten Sie unbedingt schon vor dem Kauf auch ihre aktuellen Energiewerte kennen.
Denn sonst könnten unter Umständen teure Betriebskosten oder Sanierungen auf Sie zukommen.
Wir kümmern uns darum, dass der Eigentümer Ihnen den seit 1. Mai 2014 gesetzlich geforderten Energieausweis schon bei der ersten Besichtigung vorlegt, so wie es mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Ihr Recht ist.
Dieser Energieausweis wird für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen verlangt, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet worden sind und nicht mindestens auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 saniert wurden.
Dieser kommt in allen anderen Fällen zum Tragen, also bei Gebäuden, die mehr als vier Wohnungen enthalten oder jüngeren Baudatums sind oder modernisiert wurden.
Sollten Sie sich bei der Immobiliensuche für unsere professionelle Unterstützung entscheiden, ist ein rechtskonformer Energieausweis garantiert. Denn bei allen Immobilien, die wir Ihnen anbieten, informieren wir Sie nicht nur über einen eventuellen Sanierungsbedarf, sondern stellen sicher, dass Ihnen der korrekte Energieausweis bei der ersten Besichtigung vorgelegt wird.
So können Sie sich vor dem Kauf über den Energieverbrauch informieren und die Ausgaben dafür frühzeitig bei Ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen.
02 11/8220 822-0
Für Ihre Immobilien erzielen wir einen guten Preis – zeitnah und marktgerecht.
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