Notartermin beim Hausverkauf: Was Eigentümer vor, während und nach der Beurkundung wissen müssen

Der Käufer ist gefunden, der Kaufpreis steht und die Finanzierung ist geklärt. Damit rückt beim Hausverkauf der Notartermin näher. Für viele Eigentümer fühlt sich dieser Termin wie der endgültige Abschluss des Verkaufs an. Tatsächlich ist die notarielle Beurkundung ein entscheidender Schritt, doch der Verkauf ist damit noch nicht vollständig abgewickelt. Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung folgen erst danach.

Beim Hausverkauf sollte der Notartermin deshalb gut vorbereitet sein. Wenn Verkäufer und Käufer beim Notar zusammenkommen, sollten die wesentlichen Bedingungen bereits feststehen und der Vertragsentwurf bekannt sein. Offene Fragen lassen sich am besten vorher klären. So wissen Sie als Eigentümer, was Sie unterschreiben und welche Schritte anschließend folgen.

Notartermin beim Hausverkauf: Das Wichtigste für Kurzleser

Der Notartermin besiegelt den Kaufvertrag, doch der Hausverkauf ist damit noch nicht vollständig abgeschlossen. Für Verkäufer und Käufer sind vor allem diese Punkte wichtig:

• Verkäufer und Käufer sollten den Kaufvertrag vor dem Notartermin kennen und offene Fragen möglichst vorab klären.

• Beim Notartermin wird der Kaufvertrag vollständig vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und anschließend unterschrieben.

• Der Vertrag schützt beide Seiten: Der Verkäufer soll den vereinbarten Kaufpreis erhalten, während der Käufer seinen Anspruch auf die Immobilie rechtlich absichern lässt.

• Der Kaufpreis wird in der Regel nicht direkt mit der Unterschrift fällig. Das Notariat prüft zunächst, ob die im Kaufvertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, und verschickt anschließend die Fälligkeitsmitteilung.

• Auch die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise nicht beim Notartermin, sondern zu dem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt.

• Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vertragsabschluss, Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung. Erst mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch wird der Käufer rechtlich Eigentümer der Immobilie.

Warum ist beim Hausverkauf ein Notartermin notwendig?

Ein Haus kann in Deutschland nicht allein durch einen Handschlag oder einen privat unterschriebenen Kaufvertrag rechtswirksam übertragen werden. Ein Vertrag, durch den sich eine Partei verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung.

Der Notar übernimmt dabei eine neutrale Position. Seine Aufgabe ist es, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu informieren, den Kaufvertrag zu beurkunden und die notwendigen Schritte für dessen Vollzug einzuleiten.

Die Aufgaben des Immobilienmaklers liegen an anderer Stelle. Bei Rayak Immobilien bereiten wir gemeinsam mit Verkäufer und Käufer die wirtschaftlichen und organisatorischen Eckpunkte des Verkaufs vor. Dazu gehört auch, vor dem Notartermin zu prüfen, ob der Käufer die Immobilie finanzieren kann und welche Vereinbarungen in den Kaufvertragsentwurf aufgenommen werden sollen. Der Notar übernimmt anschließend die rechtliche Gestaltung und Beurkundung.

Der Notartermin beginnt eigentlich schon vor dem Termin

Die Unterschrift beim Notar ist nur ein Teil eines längeren Prozesses. Bevor ein Kaufvertragsentwurf erstellt wird, sollten Verkäufer und Käufer über die wesentlichen Bedingungen Einigkeit erzielt haben. Neben dem Kaufpreis betrifft das beispielsweise den geplanten Übergabezeitpunkt und individuelle Vereinbarungen zum Haus.

Ebenso sollte zu diesem Zeitpunkt geklärt sein, dass der Kaufinteressent den vereinbarten Kaufpreis finanzieren kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Kaufvertrag vorbereitet werden. Den Entwurf erhalten Verkäufer und Käufer vor dem Notartermin, sodass beide Seiten ausreichend Gelegenheit haben, den Vertrag in Ruhe zu lesen und offene Fragen oder Änderungswünsche vorab zu klären.

Genau diese Phase verdient besondere Aufmerksamkeit. Denn tauchen grundlegende Fragen erst beim Notar auf, müssen Vereinbarungen möglicherweise noch während des Termins abgestimmt oder geändert werden. Sind dagegen alle wesentlichen Punkte vorab geklärt, kennen beide Seiten die Bedingungen, auf deren Grundlage sie den Vertrag schließen. Für Sie als Verkäufer schafft das Sicherheit: Sie wissen bereits vor der Beurkundung, worauf Sie sich einlassen und wie der Verkauf anschließend weiter abgewickelt wird.

Hausverkauf und Notartermin richtig vorbereiten

Die wichtigste Vorbereitung besteht darin, den Kaufvertragsentwurf vor der Beurkundung vollständig und in Ruhe zu lesen. Konzentrieren Sie sich dabei nicht ausschließlich auf den Kaufpreis. Prüfen Sie auch die Angaben zur Immobilie, die Zahlungsbedingungen, den geplanten Besitzübergang und alle individuellen Vereinbarungen.

Muss ich den Kaufvertrag vor dem Termin gelesen haben?

Ja, das ist unbedingt empfehlenswert. Zwar wird die notarielle Urkunde während des Termins vorgelesen, doch Sie sollten den Inhalt bereits kennen. So können Fragen und Änderungswünsche ohne Zeitdruck geklärt werden.

Gerade juristische Formulierungen sind für Menschen, die nicht regelmäßig Immobilienverträge lesen, teilweise schwer verständlich. Notieren Sie deshalb Passagen, bei denen Sie unsicher sind. Wir besprechen solche Fragen mit unseren Kunden möglichst vor der Beurkundung und ordnen den Ablauf verständlich ein. Geht es um die rechtliche Bewertung einer Klausel, ist der Notar oder gegebenenfalls ein spezialisierter Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.

Für den Termin selbst sollten Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bereithalten. Bestehen Besonderheiten, etwa bei einer Vertretung, sollten diese ebenfalls frühzeitig mit dem Notariat abgestimmt werden.

„Mein Rat ist, den Vertrag zunächst in Ruhe und vollständig zu lesen. Wenn dabei Fragen entstehen oder Formulierungen unklar sind, sollten diese unbedingt vor der Unterzeichnung geklärt werden. Sprechen Sie Ihren Makler gezielt darauf an. Vertragstexte und juristische Formulierungen sind nicht immer leicht verständlich. Deshalb ist es uns wichtig, die Inhalte für unsere Kunden verständlich einzuordnen und transparent zu erklären.“

Christian Rayak

Muss ich beim Notartermin persönlich anwesend sein?

Die persönliche Teilnahme ist der übliche und einfachste Weg. Ist sie nicht möglich, kann abhängig vom Einzelfall eine Vertretung in Betracht kommen. Welche Form dafür erforderlich ist und welche Nachweise benötigt werden, sollte vorab mit dem Notariat geklärt werden.

Das ist beispielsweise relevant, wenn mehrere Personen Eigentümer sind oder eine Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkauft wird. Auch sprachliche Hürden gehören vor dem Termin auf den Tisch. Ist nicht sichergestellt, dass ein Beteiligter die Urkunde ausreichend versteht, muss mit dem Notariat geklärt werden, welche Vorkehrungen für die Beurkundung erforderlich sind.

Was erwartet Sie beim Notartermin?

Beim eigentlichen Termin stellt der Notar zunächst fest, wer an der Beurkundung beteiligt ist. Anschließend wird die notarielle Niederschrift vorgelesen. Dieses Vorlesen ist gesetzlich vorgesehen. Nach § 13 Beurkundungsgesetz muss der Inhalt der Niederschrift in Gegenwart des Notars vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden.

Das vollständige Vorlesen mag auf den ersten Blick formal wirken. Es gibt Verkäufer und Käufer jedoch die Möglichkeit, den Vertrag noch einmal gemeinsam durchzugehen. Erst wenn die Beteiligten dem Inhalt zustimmen, wird unterschrieben.

„Beim Notartermin kommen alle Beteiligten zusammen und der Kaufvertrag wird vollständig vorgelesen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Dabei erlebt man immer wieder, wie routiniert Notare selbst umfangreiche Verträge vortragen und tatsächlich auch, wie erstaunlich schnell sie lesen können.“

Christian Rayak

Kann ich beim Notartermin noch Fragen stellen?

Ja, auch wenn der Vertrag sorgfältig vorbereitet wurde, können während der Beurkundung Fragen entstehen. Ist eine Formulierung unverständlich oder sind Ihnen die Folgen einer Regelung nicht klar, sollten Sie nachfragen.

Idealerweise geht es dabei nur noch um einzelne Punkte. Kaufpreis, Übergabe und andere wesentliche Bedingungen sollten nicht erstmals am Notartisch verhandelt werden. Je mehr im Vorfeld geklärt wurde, desto übersichtlicher wird der Termin für alle Beteiligten.

Die zwei roten Fäden im Kaufvertrag: Sicherheit für Verkäufer und Käufer

Durch den Immobilienkaufvertrag ziehen sich dabei zwei rote Fäden, die für die Sicherheit beider Seiten entscheidend sind. Der erste betrifft Sie als Verkäufer: Sie geben Ihre Immobilie erst wirtschaftlich aus der Hand, wenn der vereinbarte Kaufpreis gezahlt wurde. Der zweite betrifft den Käufer: Er soll sein Geld erst zahlen, wenn sein Anspruch auf die Immobilie rechtlich abgesichert ist. So schützt der Kaufvertrag beide Seiten und schafft klare Voraussetzungen für die weitere Abwicklung.

Genau daraus ergibt sich die Abfolge nach der Beurkundung. Der Käufer überweist nicht einfach am Tag der Unterschrift mehrere Hunderttausend Euro und hofft anschließend auf die Eigentumsübertragung. Gleichzeitig soll der Verkäufer sein Haus nicht bereits übergeben, obwohl der Kaufpreis noch aussteht.

Für die Absicherung des Käufers spielt die Auflassungsvormerkung eine wesentliche Rolle. Sie wird im Grundbuch eingetragen und sichert seinen Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung. Nach § 883 BGB sind spätere Verfügungen insoweit unwirksam, wenn sie den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch vereiteln oder beeinträchtigen würden.

„Ein Immobilienkaufvertrag folgt im Grunde zwei roten Fäden. Der erste betrifft den Verkäufer: Er übergibt seine Immobilie erst dann, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde.

Der zweite betrifft den Käufer: Er zahlt den Kaufpreis erst, wenn seine Rechte ausreichend abgesichert sind. Dazu gehört insbesondere die Vormerkung im Grundbuch. Sie sichert seinen Anspruch auf die spätere Eigentumsübertragung.

So schützt der Kaufvertrag beide Seiten: Der Verkäufer möchte sicher sein, dass er sein Geld erhält. Der Käufer möchte sicher sein, dass sein Anspruch auf die Immobilie geschützt ist, bevor er den Kaufpreis zahlt.“

Christian Rayak

Was prüft der Notar beim Hausverkauf?

Ein Teil der Arbeit des Notars ist für Verkäufer während des Termins kaum sichtbar. Das Notariat prüft unter anderem die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Dort ist ersichtlich, wer Eigentümer der Immobilie ist und welche Rechte oder Belastungen eingetragen sind.

Bestehen beispielsweise Grundschulden, die der Käufer nicht übernehmen soll, müssen die erforderlichen Unterlagen für deren Löschung vorliegen. 

Notartermin beim Hausverkauf: Notartermin beim Hausverkauf mit Verkäufer, Käufer und Notarin

Finanziert der Käufer den Erwerb über eine Bank, kommt regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld für die finanzierende Bank hinzu. Die konkrete Abwicklung stimmt das Notariat mit den Beteiligten und den jeweiligen Stellen ab.

Je nach Kaufvertrag müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu kann die Klärung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde gehören. Erst wenn die im Vertrag festgelegten Voraussetzungen vorliegen, kann der nächste entscheidende Schritt erfolgen: die Kaufpreisfälligkeit.

Welche Unterlagen müssen vor dem Eigentumsübergang vorliegen?

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Verkauf ab. Verkäufer müssen daher nicht versuchen, sämtliche Schritte selbst zu koordinieren. Das Notariat prüft, welche Unterlagen und Erklärungen für den Vollzug des jeweiligen Kaufvertrags erforderlich sind.

Dazu gehört vor allem die Prüfung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch. Wird der Immobilienkauf finanziert, kommen die notwendigen Unterlagen der finanzierenden Bank hinzu. Je nach Verkaufsfall werden außerdem Unterlagen zur Löschung bestehender Belastungen sowie weitere Erklärungen benötigt, die für die Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich sind.

Für Eigentümer ist vor allem wichtig, auf Rückfragen des Notariats oder der finanzierenden Stellen zeitnah zu reagieren. Fehlt eine notwendige Erklärung, kann sich auch die Kaufpreisfälligkeit verschieben.

Wann bekommt der Verkäufer nach dem Notartermin sein Geld?

Einer der häufigsten Irrtümer beim Immobilienverkauf betrifft den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Mit der Unterschrift beim Notar landet das Geld nicht automatisch auf dem Konto des Verkäufers.

Bekomme ich als Verkäufer das Geld direkt beim Notar?

Mit der Unterschrift beim Notar wird der Kaufpreis noch nicht automatisch fällig. Zunächst müssen die im Kaufvertrag festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört in der Regel, dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer eingetragen ist. Sollen bestehende Grundschulden gelöscht werden oder muss ein gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde geklärt werden, sind auch diese Schritte vorab erforderlich.

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, versendet das Notariat die Fälligkeitsmitteilung. Wie auch die Bundesnotarkammer erläutert, wird der Kaufpreis erst fällig, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Abwicklung erfüllt sind. Erst dann zahlt der Käufer den Kaufpreis entsprechend den Vereinbarungen im Kaufvertrag.

Als Verkäufer sollten Sie deshalb nicht damit planen, unmittelbar nach dem Beurkundungstermin über den Verkaufserlös verfügen zu können. Benötigen Sie das Geld beispielsweise für einen anschließenden Immobilienkauf oder einen Umzug, sollte der zeitliche Ablauf in Ihre Planung einfließen.

Gehört mir das Haus nach der Unterschrift noch?

Bei einem Hausverkauf gibt es mehrere Zeitpunkte, die Eigentümer leicht miteinander verwechseln: Vertragsabschluss, Kaufpreiszahlung, Besitzübergang und Eigentumsumschreibung.

Wann ist der Käufer wirklich Eigentümer?

Mit der Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag wird der Käufer noch nicht unmittelbar als neuer Eigentümer im Grundbuch geführt. Die Eigentumsumschreibung erfolgt erst später, nachdem die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt wurden.

Davon zu unterscheiden ist der wirtschaftliche Übergang der Immobilie. Im Kaufvertrag wird geregelt, wann Besitz, Nutzen und Lasten auf den Käufer übergehen. Dieser Zeitpunkt ist für den Alltag häufig viel greifbarer als die spätere Grundbucheintragung, weil damit auch die tatsächliche Übergabe des Hauses verbunden sein kann.

„Verkauft“, „bezahlt“, „übergeben“ und „im Grundbuch umgeschrieben“ beschreiben deshalb unterschiedliche Stationen des Verkaufs. Wer diese Unterscheidung kennt, kann die Zeit nach dem Notartermin deutlich besser planen.

Wann werden Haus und Schlüssel übergeben?

Die Schlüsselübergabe ist für viele Eigentümer der Moment, in dem der Verkauf tatsächlich spürbar abgeschlossen wird. Gerade bei einem langjährigen Zuhause kann dieser Termin auch emotional sein. Rechtlich und organisatorisch sollte die Übergabe jedoch klar an die Vereinbarungen im Kaufvertrag gekoppelt sein.

Bekommt der Käufer beim Notartermin bereits die Schlüssel?

Üblicherweise erhält der Käufer die Schlüssel nicht bereits beim Notartermin. Wann die Immobilie übergeben wird, ist im Kaufvertrag geregelt und hängt in der Regel mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises zusammen. Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Sie geben Ihr Haus erst aus der Hand, wenn der vereinbarte Kaufpreis gezahlt wurde. So bleibt Ihre Position bis zur Übergabe abgesichert.

Bei der Übergabe sollte zudem ein Protokoll erstellt werden. Es schafft für beide Seiten Klarheit darüber, in welchem Zustand das Haus übergeben wurde und was der Käufer erhalten hat.

  • Halten Sie die Zählerstände für Strom, Wasser und gegebenenfalls Gas oder Heizung fest.
  • Dokumentieren Sie Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel.
  • Vermerken Sie übergebene Unterlagen und den Zustand der Immobilie.

Auch mitverkaufte Gegenstände sollten eindeutig zugeordnet sein. Wenn beispielsweise eine Einbauküche, bestimmte Möbel oder Gartengeräte Bestandteil des Verkaufs sind, sollten darüber nicht erst bei der Schlüsselübergabe unterschiedliche Vorstellungen entstehen.

Welche Punkte im Kaufvertrag sollten Verkäufer besonders prüfen?

Auch wenn der Notar für die rechtliche Gestaltung des Vertrags zuständig ist, sollten Sie als Verkäufer genau wissen, welchen Vereinbarungen Sie zustimmen. Besonders aufmerksam sollten Sie bei den Regelungen sein, die Ihren Alltag nach der Beurkundung unmittelbar betreffen.

Dazu zählen der Kaufpreis und dessen Fälligkeit, der Zeitpunkt des Besitzübergangs sowie Vereinbarungen zur Räumung und Übergabe. Prüfen Sie auch, ob mitverkauftes Inventar korrekt erfasst ist. Bekannte wesentliche Mängel sollten gegenüber dem Käufer nicht verschwiegen werden. Die konkrete Ausgestaltung der Sachmängelhaftung ist eine rechtliche Frage und sollte bei Unsicherheit mit dem Notar oder einem spezialisierten Rechtsanwalt geklärt werden.

Gerade bei Häusern, die viele Jahre oder Jahrzehnte im Familienbesitz waren, lohnt sich außerdem ein genauer Blick auf bestehende Rechte und Belastungen. Wegerechte, Wohnrechte oder eingetragene Grundschulden können für die Vertragsgestaltung relevant sein.

Wenn Sie noch am Anfang des Verkaufs stehen, finden Sie auf unserer Seite Haus verkaufen in Düsseldorf weitere Informationen zu den einzelnen Schritten.

Welche Fehler lassen sich vor dem Notartermin vermeiden?

Kurz vor dem Notartermin kommt es vor allem darauf an, dass keine unterschiedlichen Erwartungen mehr bestehen. Häufige Stolpersteine sind vermeintliche Kleinigkeiten: Welche Möbel oder Einbauten bleiben im Haus? In welchem Zustand wird die Immobilie übergeben? Bis wann muss sie geräumt sein? Solche Punkte sollten eindeutig vereinbart und, wenn sie für den Verkauf relevant sind, im Kaufvertrag berücksichtigt werden.

Prüfen Sie außerdem noch einmal, ob die getroffenen Vereinbarungen im Vertragsentwurf tatsächlich so wiedergegeben sind, wie Sie sie mit dem Käufer besprochen haben. Grundlegende Verhandlungen gehören nicht an den Notartisch. Je eindeutiger die Details vorher abgestimmt sind, desto geringer ist das Risiko für Missverständnisse und Verzögerungen bei der Beurkundung.

Was passiert nach dem Notartermin?

Nach der Beurkundung beginnt die Abwicklung des Kaufvertrags. Das Notariat veranlasst die vorgesehenen Schritte, kümmert sich um die notwendigen Eintragungen und prüft, wann die Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung erfüllt sind.

Die Auflassungsvormerkung sichert zunächst den Anspruch des Käufers. Bestehende Belastungen, die nicht übernommen werden sollen, müssen für die Löschung vorbereitet werden. Erforderliche Erklärungen und Genehmigungen werden eingeholt. Sobald die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, versendet das Notariat die Fälligkeitsmitteilung.

Danach zahlt der Käufer den Kaufpreis. Ist das Geld entsprechend der vertraglichen Vereinbarung eingegangen, kann die Übergabe stattfinden. Die spätere Umschreibung im Grundbuch macht den Käufer schließlich auch formal zum neuen Eigentümer.

Für Verkäufer ist der Notartermin damit weniger ein einzelner Schlusspunkt als die Verbindung zwischen zwei Phasen: Vorher geht es um Vermarktung, Käuferauswahl, Finanzierung und Vertragsvorbereitung. Danach stehen Kaufpreiszahlung, Übergabe und Eigentumsumschreibung an.

Fazit: Mit Sicherheit zum Abschluss des Hausverkaufs

Der Notartermin markiert einen wichtigen Wendepunkt beim Hausverkauf: Aus den Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer wird ein verbindlicher Vertrag. Für Eigentümer bedeutet das vor allem, Gewissheit über die nächsten Schritte zu haben und den weiteren Verlauf des Verkaufs sicher planen zu können.

Gleichzeitig zeigt sich an diesem Punkt, wie wichtig ein durchgängig gut koordinierter Verkaufsprozess ist. Denn ein erfolgreicher Hausverkauf endet nicht mit der Unterschrift beim Notar. Erst wenn Kaufpreiszahlung, Übergabe und die weiteren Schritte zuverlässig ineinandergreifen, ist der Verkauf für Sie als Eigentümer wirklich abgeschlossen.

Bei Rayak Immobilien begleiten wir Sie deshalb nicht nur bis zum Notartermin, sondern auch durch die anschließende Abwicklung bis zur Übergabe Ihrer Immobilie.

Häufige Fragen zum Notartermin beim Hausverkauf

Wie lange dauert ein Notartermin beim Hausverkauf?

Eine feste Dauer gibt es nicht. Wie viel Zeit die Beurkundung benötigt, hängt unter anderem vom Umfang des Kaufvertrags und von den Fragen der Beteiligten ab. Da die notarielle Niederschrift vollständig vorgelesen wird, sollte für den Termin ausreichend Zeit eingeplant werden. Sind Verkäufer und Käufer mit dem Vertragsentwurf bereits vertraut und wurden offene Punkte vorher geklärt, erleichtert das den Ablauf.

Kann ein Notartermin beim Hausverkauf noch abgesagt werden?

Vor der Unterzeichnung kann es vorkommen, dass ein geplanter Notartermin nicht stattfindet, beispielsweise weil noch wesentliche Fragen offen sind oder eine Partei den Verkauf nicht wie vorgesehen durchführen möchte. Welche rechtlichen oder finanziellen Folgen daraus im konkreten Fall entstehen können, sollte mit dem Notariat beziehungsweise bei Bedarf mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

Was passiert, wenn beim Notartermin ein Fehler im Kaufvertrag auffällt?

Fällt während der Beurkundung auf, dass eine Angabe nicht stimmt oder eine Vereinbarung anders formuliert werden soll, sollte das unmittelbar angesprochen werden. Der Vertrag muss nicht unverändert unterschrieben werden, nur weil der Termin bereits begonnen hat. Gerade deshalb sollten Verkäufer aufmerksam zuhören und bei Unklarheiten nachfragen.

Wer wählt den Notar beim Hausverkauf aus?

Verkäufer und Käufer können sich auf ein Notariat verständigen. Entscheidend ist, dass der Notar unabhängig und unparteiisch tätig ist. Ein Immobilienmakler kann die organisatorische Abstimmung unterstützen und die für den Kaufvertrag notwendigen Informationen zusammenführen.

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

Welche Kosten Käufer und Verkäufer im Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft tragen, sollte für den konkreten Verkauf eindeutig geklärt werden. Neben den Kosten der Beurkundung können weitere Kosten entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen oder der Löschung bestehender Belastungen. Die konkrete Kostenverteilung lässt sich beim Notariat klären.

Was passiert, wenn der Käufer nach dem Notartermin nicht zahlt?

Wird der Kaufpreis fällig und zahlt der Käufer dennoch nicht wie vereinbart, ist das eine andere Situation als eine bloße Verzögerung der Fälligkeitsmitteilung. Welche Rechte dem Verkäufer dann zustehen und welche Schritte sinnvoll sind, hängt vom Kaufvertrag und vom konkreten Fall ab. Verkäufer sollten sich in dieser Situation unmittelbar an das Notariat und bei rechtlichen Fragen an einen Rechtsanwalt wenden.

Kann ich nach dem Notartermin noch vom Hausverkauf zurücktreten?

Nach der notariellen Beurkundung ist der Immobilienkaufvertrag grundsätzlich verbindlich. Ein allgemeines Widerrufsrecht wie bei vielen Verbraucherverträgen sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden. Ob im Einzelfall ein Rücktritt oder eine andere Lösung möglich ist, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und den konkreten Umständen ab und sollte rechtlich geprüft werden.